geänderte Gewässerordnung ab 2021
Hallo liebe Mitglieder,
wie bereits in unserer Vereinszeitung angekündigt wird die Gewässerordnung ab 2021 wie folgt angepasst:
Entnahmefenster
Hecht zwischen 55 und 90 cm
Zander zwischen 50 und 75 cm
Barsch zwischen 0 und 40 cm
Das bedeutet das diese Fischarten in den genannten Gewässern sowohl unterhalb der Fanggrenzen als auch oberhalb der angegebenen Grenzen wieder zurück gesetzt werden müssen.
Schonzeiten ab 2021
Zander für alle Gewässer vom 1.3. bis 31.5. 50 cm
Während der Schonzeit von Hecht und Zander bleibt das Angeln mit einem angepassten Kunstköder (z.B. Gummifisch bis 8 cm) mit einem Einfachhaken auf z.B. den Barsch erlaubt.
Entgegen der verschickten Gewässerordnung werden folgende Punkte ab sofort angepasst:
Punkt 4.3) der Gewässerordnung
Während der Schonzeit von Hecht und Zander ist das Angeln auf nicht geschützte Raubfischarten erlaubt. Der Köder darf max. 8 cm groß und nur mit einem Einzelhaken versehen sein.
Der Satz zwei wird gestrichen. Um den Hechtanglern ab 1. Mai die Möglichkeit zu geben auch mit dem entsprechenden Ködern dem Zielfisch Hecht nach zu stellen.
Weiter wird der Anhang für die Nutzung von Ruderbooten wie folgt angepasst.
Anhang
Neue Regelungen ab 2014 für Futterboote und die Bootsangelei
Handelsübliche, ferngesteuerte Futterboote können ab sofort auf unseren Teichen und Seen genutzt werden. Futterboote dürfen nicht auf den Fließgewässern, dem Mittellandkanal und den Gemeinschaftsgewässern eingesetzt werden. Zum Raubfischangeln (schleppen von Ködern) sind die Futterboote nicht erlaubt.
Auf dem Kiebitzkrugsee, dem FBT See, dem Schrage See (Achtung Gewässergrenzen beachten), dem Lohfert Teich, dem Blauen See, Lehrte, und dem Kiessee Uffeln dürfen in der Zeit vom 1.5. bis zum 31.1. (nicht während der Raubfischschonzeit) Ruderboote zum Angeln genutzt werden. Die privaten Boote dürfen nur durch Muskelkraft bewegt werden und müssen nach dem Angeln aus dem Wasser entnommen werden.
Auf den aufgeführten Gewässern ist auch die Nutzung von Belly Booten erlaubt.