Per Pressemitteilung teilte das Bundesministerium für Landwirtschaft (BMEL) am 16.4. mit, dass das Aalfangverbot für die Freizeitfischerei in Niedersachsen in der Nordsee und in den Küsten- und Übergangsgewässern bis 2025 gilt.
Per Pressemitteilung teilte das Bundesministerium für Landwirtschaft (BMEL) am 16.4. mit, dass das Aalfangverbot für die Freizeitfischerei in Niedersachsen in der Nordsee und in den Küsten- und Übergangsgewässern bis 2025 gilt.
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