Nachbericht Angelflohmarkt 2022

Unser Resümee zum Angelflohmarkt 2022

Unser kleiner aber feiner Angelflohmarkt am 08.10 2022 war für Aussteller und Käufer ein voller Erfolg. Es wurde sich reichlich ausgetauscht, Tipps gingen von Ohr zu Ohr und viele hochwertige Angelwaren haben den Besitzer gewechselt. 
Diesen Erfolg werden wir noch weiter ausbauen und planen im Frühjahr 2023 den nächsten Angelflohmarkt. 
Haltet euch hier auf der Website und/oder den sozialen Medien auf den Laufenden. 

In diesem Sinne 

Dickes Petri

geänderte Gewässerordnung ab 2021

Hallo liebe Mitglieder,

wie bereits in unserer Vereinszeitung angekündigt wird die Gewässerordnung ab 2021 wie folgt angepasst:

Entnahmefenster

Für die Gemeinschaftsgewässer Leine, Alte Leine, Mittellandkanal, Koldinger See, gelten folgende Entnahmefenster:

Hecht zwischen 55 und 90 cm
Zander zwischen 50 und 75 cm
Barsch zwischen 0 und 40 cm

Das bedeutet das diese Fischarten in den genannten Gewässern sowohl unterhalb der Fanggrenzen als auch oberhalb der angegebenen Grenzen wieder zurück gesetzt werden müssen. 

Schonzeiten ab 2021

Hecht für alle Gewässer vom 1.2. bis 30.4.    55 cm

Zander für alle Gewässer vom 1.3. bis 31.5.  50 cm

Während der Schonzeit von Hecht und Zander bleibt das Angeln mit einem angepassten Kunstköder (z.B. Gummifisch bis 8 cm) mit einem Einfachhaken auf z.B. den Barsch erlaubt.

 

Entgegen der verschickten Gewässerordnung werden folgende Punkte ab sofort angepasst:

 
Punkt 4.3) der Gewässerordnung
 
Während der Schonzeit von Hecht und Zander ist das Angeln auf nicht geschützte Raubfischarten erlaubt. Der Köder darf max. 8 cm groß und nur mit einem Einzelhaken versehen sein.
 
Der Satz zwei wird gestrichen. Um den Hechtanglern ab 1. Mai die Möglichkeit zu geben auch mit dem entsprechenden Ködern dem Zielfisch Hecht nach zu stellen.
 
Weiter wird der Anhang für die Nutzung von Ruderbooten wie folgt angepasst.
 

Anhang

 

Neue Regelungen ab 2014 für Futterboote und die Bootsangelei

 

Handelsübliche, ferngesteuerte Futterboote können ab sofort auf unseren Teichen und Seen genutzt werden. Futterboote dürfen nicht auf den Fließgewässern, dem Mittellandkanal und den Gemeinschaftsgewässern eingesetzt werden. Zum Raubfischangeln (schleppen von Ködern) sind die Futterboote nicht erlaubt.

Auf dem Kiebitzkrugsee, dem FBT See, dem Schrage See (Achtung Gewässergrenzen beachten), dem Lohfert Teich, dem Blauen See, Lehrte, und dem Kiessee Uffeln dürfen in der Zeit vom 1.5. bis zum 31.1. (nicht während der Raubfischschonzeit) Ruderboote zum Angeln genutzt werden. Die privaten Boote dürfen nur durch Muskelkraft bewegt werden und müssen nach dem Angeln aus dem Wasser entnommen werden. 

Auf den aufgeführten Gewässern ist auch die Nutzung von Belly Booten erlaubt.

 

Angelverbote im NSG HA 239

Auf der Karte sind die Angelverbote sichtbar die laut der Verordnung zum NSG HA239 zum Schutz der Biber, Fischotter und Wasserfledermäuse vor den Anglern erlassen wurden. Bitte beachten Sie den folgenden Link =" Wehrt euch "

 

Gesundheitsrisiko Flussfische

Viele Fische in niedersächsischen Flüssen sind stark mit der chemischen Substanz PFOS belastet, die auch in Löschschaum verwendet wurde. Sie steht im Verdacht, Krebs auszulösen. Dies berichtete der NDR in einem Panorama Bericht. 

Näheres hierzu unter diesem  NDR Bericht

Fangmeldung ausfüllen

Anleitung für das richtige Ausfüllen der Fangmeldung

Auf der Fischereierlaubnis unseres Verein ist auch die Fangmeldung und die Fangbeschränkungskarte mit abgedruckt.

Weiterlesen

Sportangler-Verein Hannover u. Umg. e.V 

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