drohende Angelverbote

 

Liebe Anglerinnen und Angler, liebe Freunde des Angelns, liebe Kollegen!

Wie Ihr/Sie wahrscheinlich aus der Presse erfahren habt/haben, drohen Niedersachsens Anglern gravierende Einschnitte in ihre Fischerei- und Angelrechte.


ACHTUNG: viel zu lesen, aber es lohnt sich in diesem Fall - der komplette Text steht auch als PDF zum download auf der AVN Seite zur Verfügung.


Grundsätzliche Unterstützung für das Natura2000 Konzept der EU

Damit keine Missverständnisse aufkommen:
Der Anglerverband Niedersachsen unterstützt die Idee und die generelle Zielsetzung der Natura2000-Richtlinie.

Der Schutz und die Wiederherstellung einer naturraumtypischen Arten- und Biotopvielfalt an allen Gewässern ist ausdrückliches Ziel des Anglerverbandes Niedersachsen.
Denn nur naturnahe, saubere und ökologisch durchgängige Gewässer sind auch gute und nachhaltig ertragreiche Fischlebensräume von hoher Erlebnis- und Erholungsqualität.

Die Verbotsempfehlungen kommen allerdings NICHT von der EU!
Die EU fordert keinesfalls pauschale Angelverbote in Schutzgebieten!
Diese Vorschläge entstammen einzig und allein den im Folgenden genannten Behörden in Niedersachsen.


Hintergrund

Eine Arbeitshilfe des Nds. Landkreistages (NLT) vom Dezember 2015, an der zahlreiche Naturschutzbehörden der Landkreise, Gewässerkoordinatoren! und das NLWKN mitgewirkt haben, empfiehlt umfangreiche Verbote für zahlreiche Gewässer in den sog. Natura-2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete).
280 dieser Gebiete müssen allein in Niedersachsen gemäß EU-Vorgaben bis 2018 als Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden.

Weiterhin gibt es seit 2015 eine sog. Musterverordnung des NLWKN .
Wie die Arbeitshilfe schlägt sie weitere fischereiliche Einschränkungen für Schutzgebiete vor.

Auf Basis dieser Empfehlungen von Arbeitshilfe und Musterverordnung können/sollen die Unteren Naturschutzbehörden ihre Schutzgebietsverordnungen verfassen. Diese Entwurfstexte gehen dann in die öffentliche Beteiligung und werden auch dem Anglerverband Niedersachsen zugänglich gemacht. Der Verband kann dazu Stellung beziehen, dabei Kritik üben und Änderungen einfordern. Genau das tun wir - in Hunderten von Stellungnahmen in jedem Jahr!
Allerdings ohne die Gewissheit, dass diesen stattgegeben wird, selbst wenn sie fachlich einwandfrei begründet sind.
Am Ende stimmen die Kreistage über die Ratifizierung der Schutzgebietsverordnungen ab.


Begründung der Verbotsempfehlungen

Die Verbotsempfehlungen werden seitens der Verfasser NICHT BEGRÜNDET!
Weder Fachbehörden (LAVES, Dezernat Binnenfischerei) noch Anglerverbände wurden von dem Papier offiziell in Kenntnis gesetzt, geschweige denn an der Erstellung beteiligt. Nur durch Zufall sind uns diese Papiere zur Kenntnis gekommen.
Die Naturschutzbehörden der Landkreise können sich – in der Regel ohne Kenntnis fischereirechtlicher Zusammenhänge und fischereilicher Bewirtschaftungspraxis – aus diesen Verbotskatalogen bedienen, ohne einen Leitfaden zu haben, wann und unter welchen Umständen diese Verbote zielführend sind.

Weitere Infos auf der Seite des Anglerverband Niedersachsen.

Sportangler-Verein Hannover u. Umg. e.V 

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